Wenn Sie sich akut bedroht fühlen, rufen Sie immer den Notruf der Polizei unter der Telefonnummer 110 an!
Auch, wenn Sie als Nachbarn oder im Freundeskreis Zeug*innen Häuslicher Gewalt werden, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Was macht die Polizei?
Wenn ein Notruf eingegangen ist, fahren sofort möglichst eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter zum Tatort. Zunächst wird der Sachverhalt geklärt, das heißt, dass die Beteiligten getrennt befragt werden.
Dann entscheiden die Polizeibeamt*innen, ob die Gefahr besteht, dass es auch zukünftig zu weiteren Gewalttaten kommen wird. In diesem Fall wird die Polizei den/ die Täter*in für bis zu 14 Tage aus der Wohnung verweisen. Diese Entscheidung können die Beamt*innen auch gegen den Willen des Opfers fällen!
Wer schlägt muss gehen!
Der/ die Täter*in darf ein paar Sachen einpacken, die für diese Tage gebraucht werden und muss dann den Wohnungsschlüssel abgeben. Für die Dauer der Wegweisung darf der/die Täter*in die Wohnung nicht betreten. Dieses wird auch von der Polizei kontrolliert.
Die Polizeibeamt*innen fertigen anschließend eine Strafanzeige und senden einen Bericht an die BISS, damit diese mit der betroffenen Frau (auch Transfrauen) Kontakt aufnehmen und sie zeitnah unterstützen kann. Bei männlichen Opfern von Häuslicher Gewalt kann diese Unterstützung durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen erfolgen. Leben Kinder in der Familie, wird immer das Jugendamt informiert!
Alle Adressen auf einen Blick: die Hilfeliste